Es ist vollbracht: Nach einem langwierigen und nicht immer einfachen Verfahren ist das „Schützenwesen in Deutschland“ in das „Bundesweite Verzeichnis des immatriellen Kulturguts“ eingetragen und somit als immaterielles Kulturerbe offiziell anerkannt.

Dieses umfasst gesellschaftliche Bräuche, Feste, Rituale, überlieferte Traditionen, Wissen und anderes mehr. Dabei wird besonders betont, dass der Schatz an lebendigen und gelebten Kulturformen neben der Denkmalkultur einer besonderen Wertschätzung bedarf.

Der Präsident des Deutschen Schützenbundes Heinz-Helmut Fischer betont in diesem Zusammenhang: „Die Anerkennung [. . .] ist Ausdruck der gesellschaftlichen Wertschätzung für Ihr Engagement in Ihrem Schützenverein.

Damit werden alle Ihre Aktivitäten gewürdigt, die das Schützenwesen mit seinen unterschiedlichen

Bräuchen tragen, ausüben und lebendig erhalten. Die Deutsche UNESCO-Kommission, die das Bundesweite Verzeichnis führt, lobt ausdrücklich die vielfältigen Maßnahmen der Schützinnen und Schützen zur lebendigen Traditionspflege und zur Weitergabe unseres Brauchtums, sowie die unterschiedlichen Formen der Jugendarbeit, die mit diesem Ziel von Ihnen geleistet wird.“